Kaltwintergarten und Balkonüberdachung: Baugenehmigung und Strafen in Deutschland

Die Errichtung eines Kaltwintergarten oder einer Balkonüberdachung kann Ihrem Zuhause nicht nur zusätzlichen Wohnraum und Komfort bieten, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen zu kennen, um teure Strafen zu vermeiden. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Baugenehmigungsanforderungen und die möglichen Strafen in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands.

Genehmigungspflicht für Kaltwintergarten und Balkonüberdachung

Baugenehmigungspflicht in den Bundesländern

Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim)

  • Kaltwintergarten: Baugenehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Baugenehmigung erforderlich, wenn die Überdachung eine Fläche von mehr als 20 Quadratmetern hat.

Bayern (München, Nürnberg, Augsburg)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Bei kleineren Projekten genügt eine einfache Bauanzeige.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Überdachung eine Fläche von mehr als 30 Quadratmetern hat.

Berlin (Berlin)

  • Kaltwintergarten: Baugenehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt oder bauliche Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden.
  • Balkonüberdachung: Baugenehmigung erforderlich, wenn bauliche Veränderungen an der Fassade verursacht werden oder die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Brandenburg (Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt oder die Höhe 3 Meter überschreitet.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Bremen (Bremen, Bremerhaven)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Hamburg (Hamburg)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt oder bauliche Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt oder bauliche Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden.

Hessen (Frankfurt, Wiesbaden, Kassel)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin, Rostock, Neubrandenburg)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Niedersachsen (Hannover, Braunschweig, Osnabrück)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 40 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 25 Quadratmeter beträgt.

Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Köln, Dortmund)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Rheinland-Pfalz (Mainz, Ludwigshafen, Koblenz)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.

Saarland (Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Sachsen (Dresden, Leipzig, Chemnitz)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Halle, Dessau)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Schleswig-Holstein (Kiel, Lübeck, Flensburg)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Thüringen (Erfurt, Jena, Gera)

  • Kaltwintergarten: Genehmigung erforderlich, wenn die Grundfläche mehr als 30 Quadratmeter beträgt.
  • Balkonüberdachung: Genehmigung erforderlich, wenn die Fläche mehr als 20 Quadratmeter beträgt.

Strafen bei Verstößen

Die Strafen für den Bau eines Kaltwintergartens oder einer Balkonüberdachung ohne Genehmigung variieren je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes. Typische Bußgelder können zwischen 500 und 50.000 Euro liegen. In schweren Fällen kann auch der Abriss des illegal errichteten Bauwerks angeordnet werden.

  • Baden-Württemberg: Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
  • Bayern: Bußgelder zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
  • Berlin: Bußgelder zwischen 500 und 20.000 Euro.
  • Brandenburg: Bußgelder zwischen 1.000 und 25.000 Euro.
  • Bremen: Bußgelder zwischen 500 und 30.000 Euro.
  • Hamburg: Bußgelder zwischen 1.000 und 40.000 Euro.
  • Hessen: Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bußgelder zwischen 1.000 und 30.000 Euro.
  • Niedersachsen: Bußgelder zwischen 500 und 30.000 Euro.
  • Nordrhein-Westfalen: Bußgelder zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
  • Rheinland-Pfalz: Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.
  • Saarland: Bußgelder zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
  • Sachsen: Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.
  • Sachsen-Anhalt: Bußgelder zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
  • Schleswig-Holstein: Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.
  • Thüringen: Bußgelder zwischen 1.000 und 25.000 Euro.

Fazit

Der Bau eines Kaltwintergartens oder einer Balkonüberdachung kann eine wertvolle Ergänzung für Ihr Zuhause sein, doch es ist unerlässlich, die örtlichen Bauvorschriften zu beachten. Jede Missachtung der Genehmigungspflichten kann zu erheblichen finanziellen Strafen führen und sogar den Abriss des Bauwerks nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich vor Beginn der Bauarbeiten umfassend über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Bundesland zu informieren und gegebenenfalls eine Baugenehmigung zu beantragen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel eine hilfreiche Orientierung bei Ihrem Bauvorhaben bietet. Sollten Sie weitere Fragen haben oder professionelle Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Firma VD AluSysteme mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung gerne zur Seite. Planen und realisieren Sie Ihr Projekt sicher und rechtskonform mit VD AluSysteme an Ihrer Seite.


Bildquelle Titelbild:

  • Studio Harmony/shutterstock.com
Newsletter
Wir informieren dich rechtzeitig über neue Beiträge - natürlich vollkommen konstenlos!
Werbepause
Beliebte Beiträge
Werbepause
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner