Grenzabstand vom Gartenhaus – Vorschriften und Regelungen im Überblick

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Für viele Menschen, die ein eigenes Grundstück mit einem Garten besitzen, gehört ein Gartenhaus einfach dazu. Häufig dient dieses als Geräteschuppen oder zum Aufbewahren von Gartenmöbeln, oft nutzt man es jedoch auch als Gästehaus oder für kleine Veranstaltungen im Familienkreis. Darüber hinaus ist ein Gartenhaus aus Holz natürlich eine wundervolle Zierde, die jedem Garten etwas Gemütlichkeit und ländliches Flair verleiht.

Doch ganz egal, wie groß das Gartenhaus werden soll – wichtig ist, die richtigen Grenzabstände zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dabei handelt es sich um feste Richtlinien, die jedes Bundesland individuell festlegt und die von Grundstücksbesitzern unbedingt befolgt werden müssen. Alles Wichtige zum Thema stellen wir Ihnen hier vor.

Grenzabstand Gartenhaus: Was man vorab wissen sollte

Wer einen großen Garten besitzt, fragt sich häufig, wie man die große Rasenfläche am besten gestaltet. Hier liegt der Gedanke, ein Gartenhaus zu errichten, besonders nahe. Inzwischen gibt es eine große Auswahl an Gartenhäusern aus den unterschiedlichsten Materialien. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich ein einfaches Gerätehaus, ein beheiztes Gästehaus, ein Saunahaus oder einen Gartenpavillon wünscht – hier kann man seiner Kreativität freien Lauf lassen.

Doch ganz egal, für welche Variante man sich entscheidet – wirklich genießen kann man das Häuschen nur dann, wenn man die baulichen Richtlinien einhält. Prinzipiell gilt natürlich, dass man als Besitzer des Grundstücks selbst entscheiden darf, wo man sein Gartenhaus aufstellen möchte. Es darf sich allerdings nicht zu nahe am benachbarten Grundstück befinden. Hier spricht man vom sogenannten Grenzabstand, der zwingend eingehalten muss und von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt wird.

Geprüft werden muss vor der Errichtung eines Gartenhauses außerdem, ob für den Bau eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück – Die wichtigsten Punkte

Möchte man ein Gartenhaus bauen, sollte man in keinem Fall blind mit der Errichtung beginnen, ehe man sich im Vorfeld mit gängigen Vorschriften vertraut gemacht hat. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, muss diese also zunächst eingeholt werden. Auch der Grenzabstand muss berücksichtigt werden. Das Problem dabei: Allgemein gültige Richtlinien gibt es so pauschal leider nur bedingt. In der Praxis hängt es nämlich von den unterschiedlichsten Aspekten ab, auf welcher Art von Grundstück welches Gartenhaus wo errichtet werden darf.

Weil dies für Unerfahrene schnell kompliziert werden kann, ist es am besten, sich direkt an das örtliche Bauamt zu wenden, um Antworten auf diese Fragen zu erhalten. So oder so ist es zudem anzuraten, im Vorfeld den Nachbarn über sein Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Denn häufig lässt sich unnötiger Ärger ganz einfach vermeiden, wenn der Nachbar Bescheid weiß. Selbst, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, vereinfacht ein diplomatisches Vorgehen häufig vieles.

Was das Thema Grenzbebauung betrifft, so orientieren sich die meisten Bundesländer am der länderübergreifenden Musterbauordnung (MBO). Diese besagt, dass der Grundstückseigentümer ein Gartenhaus unmittelbar an der Grenze seines Grundstücks bauen darf, sofern sich im Gartenhaus keine AUfenthaltsräume oder Feuerstätten befinden und die mittlere Wandhöhe maximal drei Meter beträgt. Auch darf die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als neun Meter betragen.

Ist eine Baugenehmigung erforderlich, fallen die obigen Ausnahmen aus – dann ist eine Grenzbebauung nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Abstand nicht weniger als drei Meter zum benachbarten Grundstück betragen. Soll ein Gartenhaus unmittelbar auf die Grenze errichtet werden, dann darf das Gartenhaus maximal eine Fläche von 20 m² aufweisen.

Befinden sich an der gleichen oder auch an einer anderen Grenze des Grundstück weitere Grenzgebäude oder auch eine Garage, dann darf deren Nutzfläche maximal 50 m² betragen. Natürlich ist auch dann keine Baugenehmigung erforderlich, wenn man eine Terrassenüberdachung errichten möchte, die eine Fläche bis zu 30 m² aufweist.

Einfach ohne Genehmigung bauen – Keine gute Idee!

Leider kommt es noch immer allzu häufig vor, dass Gartenbesitzer der Meinung sind, eine Baugenehmigung sei nicht erforderlich – und sie daraufhin einfach ein Gartenhaus errichten. Oft geschieht dies aus bloßer Unwissenheit, doch diese kann schnell richtig teuer werden. Denn: Errichtet man sein Gartenhaus völlig ohne jegliche Genehmigung, obwohl diese am Wohnort erforderlich ist, muss man mit einem Bußgeld rechnen.

Im schlimmsten Fall kann die Gemeinde sogar verlangen, dass das Gartenhaus wieder abgebaut wird. Daher gilt: Nehmen Sie sich die Zeit, um sich vorher bei der Gemeinde zu informieren. Sobald eine eventuell erforderliche Genehmigung dann erteilt ist, steht dem Bauvorhaben nichts mehr im Wege.

Grenzabstand Gartenhaus: Informieren Sie die Nachbarn

Beachtet man grundsätzlich die geltenden Vorschriften zum Thema Grenzbebauung, dann darf man natürlich auch ohne jegliche Zustimmung des Nachbarn auf seinem Grundstück eine Grenzbebauung planen. Doch dann muss man damit rechnen, dass es unter Umständen zu Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn kommt. Da kann es schon genügen, wenn das neue Gartenhaus einen Schatten wirft und die Blumenbeete des Nachbarn nicht mehr genügend Sonne abbekommen.

Deshalb ist es anzuraten, im Vorfeld mit dem Nachbarn zu sprechen und ihm das geplante Projekt zu erklären. So wird schon von vorneherein vermieden, dass es später zu bösen Überraschungen oder Streitereien kommt, die sich ganz einfach hätten vermeiden lassen.

Checkliste vor dem Bau eines Gartenhauses

Unsere Checkliste gibt ihnen schnell und einfach Auskunft darüber, ob Sie Ihr geplantes Gartenhaus unmittelbar an die Grenze des Grundstücks bauen dürfen oder einen Grenzabstand von drei Metern einhalten müssen:

  • Bedarf der Bau des Gartenhauses einer Genehmigung?
  • Wird das Gartenhaus eine Fläche aufweisen, die mehr als neun Meter Länge und 3 Meter Höhe pro Grenze aufweist?
  • Ist der Einbau einer Feuerstätte oder eines Aufenthaltsraums innerhalb des Gartenhauses geplant?
  • Gelten im entsprechenden Bundesland besondere Regeln, die außerdem beachtet werden müssen?
  • Ist der Nachbar über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden?

Sind alle diese Punkte geklärt, kann man sich guten Gewissens daran machen, ein geeignetes Gartenhaus für den Garten auszuwählen. Natürlich sollte dabei auch die richtige Größe berücksichtigt werden, denn ein zu großes Modell wirkt schnell wuchtig im Garten. Es sollte in jedem Fall so groß sein, dass man alles Wichtige darin unterbringen kann, wenn man es als Geräteschuppen nutzen möchte. Soll das Gartenhaus dagegen als Aufenthaltsort dienen, lässt es sich mit einer entsprechenden Isolierung versehen, damit es im Winter effizient beheizt werden kann.

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