Die Sonne scheint, es ist sommerlich warm und am Abend kommt der Hunger. Genau jetzt werden in deutschen Gärten, auf Terrassen und Balkonen die Grillstationen angeworfen. Allerdings kommt spätestens bei der ersten Beschwerde durch die Nachbarn die Frage auf: Ist Grillen auf dem Balkon eigentlich erlaubt? Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen und haben Antworten und Tipps für alle Grillfans gefunden.
Die rechtliche Grundlage zum Grillen auf Balkonen
Eine verbindliche rechtliche Aussage zum Grillen auf Balkonen gibt es in Deutschland nicht. Die meisten Bundesländer verbieten oder erlauben das Grillen nicht explizit. Lediglich in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gibt es per Gesetz die Vorgabe, dass beim Grillen der entstehende Rauch keine Belästigung für die Nachbarn darstellen darf. Deutlich weniger Rauchentwicklung als bei einem klassischen Holzkohlegrill zeigt sich bei einem Gasgrill. Er wird mit einer Gasflasche verbunden und erzeugt anschließend innerhalb kurzer Zeit eine große Hitze zur Zubereitung von Steaks, Grillwürstchen, Maiskolben und anderem Grillgut.
Diese Hitze lässt sich über den Gasmengenregler sehr gezielt regulieren, so dass unterschiedliche Speisen auf dem Gasgrill problemlos zubereitet werden können. Da sich im Inneren eines Gasgrills eine Tropfschale befindet, sammelt sich hier das aus dem Grillfleisch tropfende Fett. Beim klassischen Holzkohlegrill tropft dieses Fett auf die heißen Kohlen und es entsteht störender Rauch. Zudem ist ein Gasgrill in zahlreichen Größen und Formen erhältlich und eignet sich daher auch ideal für kleinere Balkone (Quelle: https://www.expertentesten.de/garten/holzkohlegrill/gasgrill/).

Um eine Belästigung der Nachbarn durch Rauch und Grillgeruch so weit wie möglich zu reduzieren, sollte ein geeigneter Standplatz für den Grill gewählt werden. Dieser liegt möglichst weit weg von den Fenstern der umliegenden Wohnungen und berücksichtigt die aktuelle Windrichtung. Außerdem gilt in den meisten Bundesländern zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. In dieser Zeit sollte Lärm beim Grillen auf dem Balkon unbedingt vermieden werden. Einige Vermieter untersagen im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse.
In solchen Fällen sollte auf die Nutzung eines Grills unbedingt verzichtet werden, um eine Abmahnung oder schlimmstenfalls Kündigung zu vermeiden!
Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander beugen Stress beim Grillen vor
Wer Stress beim nächsten Grillabend auf dem eigenen Balkon vermeiden möchte, der sollte sich mit seinen Nachbarn absprechen. Falls unter den Mietern eines Hauses ein gutes Verhältnis besteht, können die Nachbarn kurzerhand zum nächsten Grillabend eingeladen werden. Selbst wenn diese der Einladung nicht nachkommen, werden sie wahrscheinlich ein Auge zudrücken und sich nicht beim Vermieter beschweren. Außerdem kann es hilfreich sein, vorab per Aushang im Flur über eine geplante Grillfeier zu informieren.
Wer rechtzeitig informiert wurde, der neigt später eher selten zur Beschwerde. Sollte es trotzdem zu Beschwerden von Nachbarn kommen, kann der Gasgrill beim nächsten Grillabend kurzerhand verpackt und mit zu einem öffentlich ausgewiesenen Grillplatz in der Stadt genommen werden. Hier ist das Grillen ausdrücklich erlaubt und stört niemanden.
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