Für viele Eltern ist es der Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt: Ein Haus wird gebaut, in dem sowohl die Kinder als auch die Eltern endlich ausreichend Platz haben. Nur: Kinder kosten bekanntlich Geld – und beim Hausbau müssen viele ihr Budget zusammenhalten. Das Baukindergeld kommt daher Eltern sehr gelegen. Dieser Artikel erklärt, was das Baukindergeld ist und wie Eltern es beantragen können.
Was ist Baukindergeld?
Mit dem Baukindergeld möchte der Staat Eltern beim Bau eines Eigenheims unterstützen. Bei der Beantragung von Baukindergeld gibt es einige Dinge zu beachten: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Eltern mindestens ein Kind haben, das das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Außerdem dürfen beide Elternteile ein gewisses Haushaltseinkommen nicht überschreiten. Die Grenzen sind allerdings recht großzügig gesetzt und erhöhen sich pro Anzahl der Kinder. Mit einem Kind können Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro das Baukindergeld beantragen. Bei vier Kindern erhöht sich die Grenze auf 135.000 Euro. Nach der Anzahl der Kinder richten sich auch die Sätze, in denen das Baukindergeld ausgezahlt wird.
Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Kind unter 18 Jahre lebt zur Zeit zur Miete, kauft aber eine Eigentumswohnung. Halten sie die entsprechenden Verdienstgrenzen ein, haben sie Anspruch auf das Baukindergeld. Bei einem Kind erhalten sie insgesamt 12.000 Euro Zuschuss vom Staat. Ausgezahlt wird das Baukindergeld üblicherweise in monatlichen Raten, also 1.200 Euro pro Monat. Das ist eine satte Zulage, die junge Familien beim Bau oder Kauf einer Immobilie gut gebrauchen können.
Welche Bedingungen müssen Familien erfüllen, um Baukindergeld beantragen zu können?
Darüber hinaus gibt es einige Feinheiten bei der Beantragung von Baukindergeld zu beachten. Zunächst: Die Eigenheimzulage kann unabhängig davon beantragt werden, ob eine Familie tatsächlich ein Haus neu baut oder ob sie eine Immobilie gebraucht erwirbt. Für den erfolgreichen Antrag zählt nur, dass die Familie auch plant, tatsächlich in dem Haus zu wohnen, was sie erwirbt. Wichtig ist weiterhin, dass die Immobilie beiden Elternteilen oder zumindest einem Teil zu mindestens 50 Prozent auch gehört. Das ist insbesondere für Eltern interessant, die zusammen mit den wiederum eigenen Eltern eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, um in einem Mehrgenerationenhaus zu leben.
Hier können bis zu 50 Prozent auch den Eltern bzw. Großeltern gehören. Das Baukindergeld kann im Übrigen erst beantragt werden, wenn die Familie in die neue Wohnung eingezogen ist. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie sollte also genügend Kapital bereits vorhanden sein, der Zuschuss kann nicht zur Finanzierung des Kaufs verwendet werden, sondern eignet sich eher zur Abzahlung von Kreditschulden.
Woher kommt das Baukindergeld und welchen Zweck erfüllt es?
Das Baukindergeld ist noch eine recht junge Zulage, die Eltern auch rückwirkend für das Jahr 2018 beantragen können. Ziel war es, junge Familien bei der Familiengründung zu unterstützen. Daher ist das Baukindergeld auch ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Staat möchte so junge Familien bei der Planung unterstützen und auch das Kinderkriegen an sich attraktiver gestalten. Aufgrund von geringen Geburtenjahrgängen, die in Deutschland seit Jahren ein demografisches Problem darstellen, ist das auch dringend nötig.
Bildquelle Titelbild:
- Tero Vesalainen/123RF.COM